Serviceseite für Eltern


Antrag auf Beurlaubung

Private Termine (auch Arztbesuche) dürfen grundsätzlich nicht in die Unterrichtszeit gelegt werden.Für Ausnahmefälle muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung gestellt werden, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt (siehe §41ff des Berliner Schulgesetztes).
Für Ausnahmefälle muss rechtzeitig ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung gestellt werden, auch wenn es sich nur um einzelne Schulstunden handelt (siehe §41ff des Berliner Schulgesetztes).
Beurlaubungen direkt vor oder nach den Ferien sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen von der Schulleitung ebenfalls auf Antrag genehmigt werden.
Der Vordruck Antrag auf Beurlaubung befindet sich auch in der Downloadsektion.

Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.
Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie


Krankmeldung

Im Falle einer Krankheit Ihres Kindes, rufen Sie bitte am Morgen des 1. Fehltages bei der Verwaltung der freien Georgschule an oder schreiben eine eMail an verwaltung@freie-georgschule.de.
Darüber hinaus muss spätestens ab dem 3. Fehltag eine schriftliche Entschuldigung in der Schule vorliegen.
Der Vordruck Krankmeldung befindet sich auch in der Downloadsektion.
Bei selbständig verfassten Entschuldigungsschreiben orientieren Sie sich bitte an den Vorgaben des Vordrucks.

Bitte bedenken Sie, dass die Schule verpflichtet ist, unentschuldigtes Fehlen dem Schulamt zu melden.
Die entsprechende Rechtsvorschrift bildet die AV Schulbesuchspflicht der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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